Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller an BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG schriftlich, mündlich oder online erteilten Aufträge. Davon abweichende Bedingungen, wie etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Auftraggeber sind nur bindend, soweit diese schriftlich mit BK Abbruch und Containerdienst GmbH & Co.KG vereinbart oder von BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurden. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.
Vertragsschluss
Ein Auftrag ist erst erteilt, wenn wir das Zustandekommen schriftlich bestätigt haben, es sei denn, die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG beginnt mit der Leistungserbringung.
Online-Containerbestellung
Die Kommunikation über E-Mail, Container-Bestellung online und Kontaktformular ist unverschlüsselt und kann evtl. von unberechtigten Dritten eingesehen werden. Die Angabe vertraulicher Informationen und das Herunterladen von Dateien erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Termine
Vereinbarungen über bestimmte Termine und Uhrzeiten für die Bereitstellung und / oder Abholung der Container sind in Anbetracht von Witterungseinflüssen, Straßenverkehr, unvorhergesehenem LKW-Ausfall, Krankheit etc. nicht verbindlich. Eventuelle Terminverschiebungen in diesem Zusammenhang gehen somit nicht zu Lasten der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG.
Zufahrtswege und Aufstellplätze
Es obliegt dem Auftraggeber, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. Er hat auch für die notwendigen Zufahrtswege zum Aufstellplatz zu sorgen. Zufahrten und Aufstellplätze müssen für das Befahren mit dem jeweils erforderlichen LKW auch bei Schnee und Glätte geeignet sein.
Für Schäden an Zufahrtswegen und Aufstellplätzen
übernimmt BK Abbruch & Erdbau & Co. KG keinerlei Haftung, es sei denn im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden an Fahrzeugen oder Containern infolge ungeeigneter Zufahrten und Aufstellplätze haftet der
Auftraggeber in voller Höhe, es sei denn, der BK Abbruch und Containerdienst GmbH & Co.KG fallen bei der Verursachung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Standgenehmigungen und Sicherung
Das Einholen der Genehmigung für die Aufstellung der Container auf öffentlichem Grund (Straßen, Bürgersteigen, Parkbuchten, etc.) obliegt dem Auftraggeber.
Die Verkehrssicherungspflicht für Container, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und dieser haftet für eine unter-lassene Sicherung. Ebenso obliegen dem Auftraggeber etwaige Räum- und Streupflichten für den Aufstellplatz. Der Auftraggeber hat gegebenenfalls die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Gebrauch der Container
Für Schäden, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Auftraggeber. Die Container dürfen nur bis zur Ladekante bzw. so befüllt werden, dass die Ladung bei Abtransport mit einem Netz abgesichert werden kann.
Bei Befüllung der Container mit anderen Stoffen, als den bei Auftragserteilung genannten Abfallarten ist der Auftraggeber verpflichtet, die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG vor Abholung entsprechend zu informieren. Wassergefährdende und giftige Stoffe oder Sondermüll dürfen nicht in die Container eingefüllt werden. Eine Übernahme von schadstoffverunreinigtem und / oder asbesthaltigem Material / Sondermüll ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
Der Auftraggeber haftet für Schäden- und auch Folgeschäden, die auf einer Nichtbeachtung und Verletzung der vorstehenden Punkte und / oder gesetzlichen Vorschriften beruhen, auch wenn die Verletzung nicht schuldhaft erfolgt.
Enthalten die Container bei der Übergabe an die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG andere als bei Auftragserteilung genannte Abfallarten, so hat der Auftraggeber insbesondere auch die Mehrkosten zu tragen, die der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG durch die Beseitigung dieser Stoffe entstehen.
Sicherheitshinweise
Befüllen der Container / Anlieferung in der Wertstoffhalle
Bitte beachten Sie: Wassergefährdende und giftige Stoffe oder Sondermüll dürfen nicht in die Container eingefüllt oder in der Wertstoffhalle angeliefert werden.
Die Container dürfen nur bis zur Ladekante bzw. so befüllt werden, dass die Ladung bei Abtransport mit einem Netz abgesichert werden kann. Zufahrtswege für Container-Transport
Bitte achten Sie darauf, dass die Zufahrtswege auch bei Schnee oder Glätte für die LKW befahrbar sind.
Schäden an Containern
Dem Auftraggeber obliegt die ordnungs- und sachgemäße Nutzung der ihm überlassenen Container und er hat im Schadensfall sämtliche Kosten – gleich welcher Art – zu tragen.
Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Containers den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Auftraggeber Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten. Zusätzlich zu den Kosten für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung ist für die Dauer des Nutzungsausfalles eine Entschädigung in Höhe von 35,00 Euro pro Tag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co.KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Haftungsbegrenzung
Für Schäden aus dem Betrieb der Container- Fahrzeuge haftet die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG dem Auftraggeber nur, soweit sämtliche Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber ordnungsgemäß erfüllt worden sind und ein Verschulden von Seiten des Auftraggebers im Rahmen der Auftraggeber-Betriebshaftpflicht bzw. KFZ- Haftpflicht nicht vorliegt. Dies gilt nicht, wenn seitens der AFM Entsorgungsbetriebe GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ferner nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
Auswahl der Entsorgungs-, Wiederverwertungs- und Abladestellen
Die Auswahl der anzufahrenden Abladestellen (Deponie, Verbrennungsstelle, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen) obliegt der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG.
Stornierungen
Containerdienst-Aufträge können bis spätestens einen Werktag vor vereinbarten Lieferterminen kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung am Tag des
Liefertermins werden die vereinbarten Transportkosten in voller Höhe berechnet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns benannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die BK Abbruch & Erdbau GmbH &
Co. KG ist berechtigt, Vorauszahlungen und / oder Sicherheitsleistungen für fällige und künftige Ansprüche vom Auftraggeber zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Vorauszahlung und / oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Rechnungen der BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG sind sofort ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Esslingen a.N., sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die BK Abbruch & Erdbau GmbH & Co. KG bleibt jedoch berechtigt, gegen den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu führen.
Als Gerichtsstand wird Esslingen a.N. auch für den Fall vereinbart, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Als Erfüllungsort für die Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere für die Zahlungspflichten, wird Esslingen a.N. vereinbart.
Weitere Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Dies gilt entsprechend auch im Falle von Vertragslücken.